Das Jahr 2022 ist geprägt von zahlreichen gesetzlichen Änderungen im Onlinehandel.
Darauf solltest Du Dich als Händler und Shopbetreiber einstellen, um gut gerüstet ins neue Jahr zu starten.
Wir zeigen Dir, worauf Du dieses Jahr im Onlinehandel achten musst und an welcher Stelle nur kleinere Anpassungen nötig sind.
Rechtmäßig ersetzte Cookiebanner
Bereits Anfang Dezember 2021 ist das neue Telemediengesetz in Kraft getreten, das die Verwendung von Cookies final regeln soll.
Bisher hat Deutschland geltendes EU-Recht nicht eindeutig in der eigenen Gesetzgebung festgeschrieben.
Dies ist jetzt geschehen, denn ab jetzt ist auch in Deutschland verankert, dass User dem Setzen von Cookies zustimmen müssen. Und das nicht nur im Onlinehandel! Sondern auf jedem Webauftritt.
Dieser Hinweis ist dem Onlinehandel nicht neu, denn diese Vorgaben wurden bereits in die Tat umgesetzt. Eine wirkliche Neuerung und Erleichterung sollen die sogenannten "Personal Information Management Systems" darstellen, die vielen unter der geläufigeren Abkürzung PIMS bekannt sind.
Hierbei handelt es sich um ein spezielles Programm, das für das Cookie-Management zuständig ist. Der User kann mithilfe dieses Programms regeln, welchen Cookies er auf einer Website zustimmen möchte und welchen nicht.
Der ganze Prozess läuft dann im Hintergrund ab, sodass Cookie-Banner im Onlinehandel dann eigentlich nicht mehr nötig sind. Die verschiedenen Einstellungsoptionen werden direkt an die Browser weitergegeben und von diesen berücksichtigt.
Es gibt jedoch ein kleines Problem, denn diese Programme sind zwar im Onlinehandel gesetzeskonform, allerdings noch nicht sehr massentauglich oder auf dem Markt erhältlich. Das Genehmigungsverfahren durchläuft einen langen Prüfungsprozess, bei dem das Thema Datenschutz einen wesentlichen Stellenwert einnimmt. Es kann also noch eine ganze Weile dauern, bis die Programme zu einem festen Bestandteil der gesetzlichen Änderungen im Onlinehandel werden.
Die neue Verordnung regelt auch die Art der Kommunikation, denn es ist nicht mehr so einfach möglich, Werbeanrufe zu tätigen oder Standortdaten von Mobiltelefonnutzern abzufragen.
Mit dieser gesetzlichen Änderung soll auch verhindert werden, dass versteckte Mikrofone und Kameras in Produkten eingebaut werden, um Personen auszuspionieren. Gerade Geräte, die sich mit dem Internet verbinden können, sind davon betroffen.
Gesetzeskonform im Onlinehandel kündigen
Diese Information ist vor allem für Onlineshop Betreiber interessant, die Mobilfunkverträge oder ähnliche Produkte anbieten. Es besteht nun eine Verpflichtung, einen entsprechenden Button einzubauen, mit dem ein bestehender Vertrag gekündigt werden kann.
Die gesetzliche Änderung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft, damit die Unternehmen genügend Zeit haben, diese Schaltfläche zu implementieren.
Eng verbunden mit dieser Regelung ist auch die gesetzliche Änderung der Verbraucherverträge, die dem Kunden flexiblere Kündigungsoptionen bietet. Die stillschweigende Verlängerung eines Vertrages ist nicht mehr so einfach möglich und der Wechsel zu einem anderen Anbieter soll erleichtert werden.
Diese gesetzliche Änderung tritt am 1. März 2022 in Kraft und sollte auf jeden Fall ernst genommen werden. Bereits in Kraft getreten ist die Vorgabe, dass ein Anrufer in Telefonwerbung einwilligen muss. Die Einwilligung ist zu dokumentieren und aufzubewahren, damit der Prozess jederzeit von den Behörden nachvollzogen werden kann.
Gesetzliche Änderungen der Dokumentationspflicht
Dokumentations- und Registrierungspflichten werden laut den gesetzlichen Änderungen im Onlinehandel ausgeweitet. Seit Januar 2022 besteht eine Dokumentationspflicht von Transportverpackungen, die im Umlauf gebracht oder zurückgenommen werden.
Die neuen und bisherigen gesetzlichen Vorgaben werden dann im Laufe des Jahres 2022 auch auf Marktplätze und Fulfillment ausgeweitet. Konkret geht es darum, dass die Dienstleister bzw. Marktplatzbetreiber überprüfen müssen, ob ihre Auftraggeber oder Händler die Dokumentationspflicht und Registrierungspflicht auch erfüllen.
Eine generelle Pflicht zur Registrierung von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen besteht bereits, diese Pflicht wird aber auf alle Hersteller (auch im Onlinehandel) und Verpackungen ausgeweitet.
Umsetzung der Omnibus-Richtlinie
Ab dem 28. Mai 2022 müssen in Deutschland die nationalen Regeln in Kraft treten und es kommen eine ganze Reihe von Änderungen auf Händler und Marktplätze zu. Das betrifft vor allem die Ausgestaltung von Rabattaktionen. Bei einer angekündigten Reduzierung muss der Preis als Grundlage genommen werden, der mindestens 30 Tage vor der eigentlichen Rabattaktion gegolten hat.
Damit soll vermieden werden, dass die Preise vor einer Rabattaktion erst angehoben werden, um die Rabatte größer aussehen zu lassen. Im direkten Vergleich fallen diese Rabatte bisher oft nicht so hoch aus, wenn der normale Verkaufspreis herangezogen wird.
Außerdem muss der Onlinehandel deutlich darauf hinweisen, ob es sich um einen privaten Verkäufer oder einen Händler handelt. Ein wichtiger Punkt sind Produktbewertungen, bei dem das Bewertungssystem nicht immer eindeutig nachvollzogen werden kann.
Die gesetzliche Änderung schreibt vor, dass ein Onlineshop Betreiber sicherstellen muss, dass es zu keinen Fake Bewertungen kommt und alle abgegebenen Bewertungen von nun an verifiziert sind.
Fazit der gesetzlichen Änderungen für Händler
Das sind nur einige der wichtigsten gesetzlichen Änderungen, die sich für das Jahr 2022 ergeben haben. Weitere Neuerungen betreffen die Anpassung des Elektrogesetzes und verschiedene Vorgaben, die sich auf den Onlinehandel und digitale Inhalte beziehen.
Wie Du siehst, kommt dieses Jahr viel auf Dich zu und Du solltest immer auf dem Laufenden bleiben, was gesetzliche Änderungen und Vorschriften im Onlinehandel angeht.
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