Gesetzliche Änderungen im Jahr 2022 symbolisiert auf Lila Hintergrund

Gesetzliche Änderungen im Onlinehandel

18.02.2022 Gut zu wissen gelesen in 7 min

Das Jahr 2022 ist geprägt von zahl­reichen gesetz­lichen Änder­ungen im Onlinehandel. 

Darauf solltest Du Dich als Händler und Shop­betreiber einstel­len, um gut ge­rüstet ins neue Jahr zu starten.

Wir zeigen Dir, wo­rauf Du dieses Jahr im Onlinehandel achten musst und an welcher Stelle nur kleinere Anpas­sungen nötig sind.

Rechtmäßig ersetzte Cookiebanner

gesetzeskonformer Onlinehandel symbolisiert durch ein weißes Schloss

Bereits Anfang Dezember 2021 ist das neue Tele­medien­gesetz in Kraft ge­treten, das die Ver­wendung von Cookies final regeln soll.

Bisher hat Deutsch­land geltendes EU-Recht nicht ein­deutig in der eigenen Ge­setz­gebung fest­geschrieben.

Dies ist jetzt ge­schehen, denn ab jetzt ist auch in Deutsch­land ver­ankert, dass User dem Setzen von Cookies zu­stimmen müssen. Und das nicht nur im Onlinehandel! Sondern auf jedem Webauftritt.

Dieser Hinweis ist dem Onlinehandel nicht neu, denn diese Vor­gaben wurden bereits in die Tat um­gesetzt. Eine wirkliche Neu­erung und Er­leich­terung sollen die so­genannten "Personal Information Manage­ment Systems" dar­stellen, die vielen unter der ge­läufigeren Ab­kürzung PIMS bekannt sind.

Hierbei handelt es sich um ein speziel­les Pro­gramm, das für das Cookie­-Manage­ment zu­ständig ist. Der User kann mit­hilfe dieses Pro­gramms regeln, welchen Cookies er auf einer Web­site zu­stimmen möchte und welchen nicht.

Der ganze Prozess läuft dann im Hinter­grund ab, sodass Cookie­-Banner im Onlinehandel dann eigent­lich nicht mehr nötig sind. Die ver­schiedenen Ein­stellungs­optionen werden direkt an die Browser weiter­gegeben und von diesen be­rücksichtigt.

Es gibt jedoch ein kleines Problem, denn diese Pro­gramme sind zwar im Onlinehandel gesetzeskonform, allerdings noch nicht sehr massen­taug­lich oder auf dem Markt er­hältlich. Das Ge­nehmigungs­verfahren durch­läuft einen langen Prüfungs­prozess, bei dem das Thema Daten­schutz einen wesent­lichen Stellen­wert ein­nimmt. Es kann also noch eine ganze Weile dauern, bis die Pro­gramme zu einem festen Bestand­teil der gesetzlichen Änderungen im Onlinehandel werden.

Die neue Ver­ordnung regelt auch die Art der Kommuni­kation, denn es ist nicht mehr so ein­fach möglich, Werbe­anrufe zu tätigen oder Stand­ort­daten von Mobil­tele­fon­nutzern abzu­fragen.

Mit dieser gesetzlichen Änderung soll auch ver­hindert werden, dass ver­steckte Mikro­fone und Kameras in Pro­dukten einge­baut werden, um Personen aus­zu­spionieren. Gerade Geräte, die sich mit dem Inter­net ver­binden können, sind davon betroffen.

Gesetzeskonform im Onlinehandel kündigen

Diese Information ist vor allem für Onlineshop Betreiber interes­sant, die Mobil­funk­verträge oder ähnliche Produkte an­bieten. Es besteht nun eine Ver­pflichtung, einen ent­sprechenden Button einzu­bauen, mit dem ein be­stehender Vertrag ge­kündigt werden kann.

Die gesetzliche Änderung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft, damit die Unter­nehmen ge­nügend Zeit haben, diese Schalt­fläche zu imple­mentieren.

Eng verbunden mit dieser Regel­ung ist auch die gesetzliche Än­derung der Verbraucher­verträge, die dem Kunden flexiblere Kündigungs­optionen bietet. Die still­schweigende Ver­längerung eines Vertrages ist nicht mehr so einfach möglich und der Wechsel zu einem anderen An­bieter soll er­leichtert werden.

Diese gesetzliche Änderung tritt am 1. März 2022 in Kraft und sollte auf jeden Fall ernst ge­nommen werden. Bereits in Kraft ge­treten ist die Vor­gabe, dass ein Anrufer in Telefon­werbung einwilligen muss. Die Ein­willigung ist zu doku­mentieren und aufzu­bewahren, damit der Pro­zess jeder­zeit von den Be­hörden nach­voll­zogen werden kann.

gesetzliche Kündigung in rot geschrieben

Gesetzliche Änderun­gen der Doku­men­tations­pflicht

Dokumentations­- und Registrierungs­pflichten werden laut den gesetzlichen Änderungen im Onlinehandel ausge­weitet. Seit Januar 2022 besteht eine Dokumentations­pflicht von Trans­port­ver­packungen, die im Um­lauf gebracht oder zurück­genommen werden.

Die neuen und bis­herigen gesetz­lichen Vor­gaben werden dann im Laufe des Jahres 2022 auch auf Markt­plätze und Fulfillment ausge­weitet. Konkret geht es darum, dass die Dienst­leister bzw. Markt­platz­betreiber über­prüfen müssen, ob ihre Auftrag­geber oder Händler die Dokumentations­pflicht und Registrierungs­pflicht auch erfüllen.

Eine generelle Pflicht zur Regis­trierung von system­beteiligungs­pflichtigen Ver­packungen besteht bereits, diese Pflicht wird aber auf alle Her­steller (auch im Onlinehandel) und Ver­packungen ausge­weitet.

Umsetzung der Omnibus-Richtlinie

Ab dem 28. Mai 2022 müssen in Deutsch­land die natio­nalen Regeln in Kraft treten und es kommen eine ganze Reihe von Änder­ungen auf Händler und Markt­plätze zu. Das betrifft vor allem die Ausge­staltung von Rabatt­aktionen. Bei einer ange­kündigten Redu­zierung muss der Preis als Grund­lage ge­nommen werden, der mindestens 30 Tage vor der eigent­lichen Rabatt­aktion gegolten hat.

Damit soll vermieden werden, dass die Preise vor einer Rabatt­aktion erst ange­hoben werden, um die Rabatte größer aus­sehen zu lassen. Im direkten Ver­gleich fallen diese Rabatte bisher oft nicht so hoch aus, wenn der normale Ver­kaufs­preis heran­gezogen wird.

Außerdem muss der Onlinehandel deutlich darauf hin­weisen, ob es sich um einen privaten Ver­käufer oder einen Händler handelt. Ein wichtiger Punkt sind Produkt­bewertungen, bei dem das Bewertungssystem nicht immer ein­deutig nachvoll­zogen werden kann.

Die gesetzliche Änderung schreibt vor, dass ein Onlineshop Betreiber sicher­stellen muss, dass es zu keinen Fake Be­wertungen kommt und alle abge­gebenen Be­wertungen von nun an veri­fiziert sind.

Fazit der gesetzlichen Änderungen für Händler

Das sind nur einige der wichtigsten gesetzlichen Änderungen, die sich für das Jahr 2022 er­geben haben. Weitere Neuer­ungen betreffen die An­passung des Elektro­gesetzes und ver­schiedene Vor­gaben, die sich auf den Onlinehandel und digitale Inhalte be­ziehen.

Wie Du siehst, kommt dieses Jahr viel auf Dich zu und Du solltest immer auf dem Lauf­enden bleiben, was gesetzliche Änderungen und Vor­schriften im Onlinehandel angeht.

Wir helfen Dir dabei, indem wir zum Beispiel die tech­nischen Ele­mente umsetzen, die Du für Deinen Onlineshop benötigst. Außer­dem bieten wir noch viele weitere Leistungen an, die Dir dabei helfen, Deinen Shop noch besser zu ge­stalten. Wir helfen Dir gerne weiter und finden ge­meinsam die passende Lösung für Deinen Online­shop.

Wir freuen uns darauf, Dein Projekt voran­zubringen.

Vielleicht hast Du ja sogar die Möglich­keit, bei uns in Augsburg auf einen Kaffee vorbei­zukommen. Der ist zwar nicht ganz so gut, wie unsere Software, aber ehrlich. Eben so, wie wir es mögen.

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