Unsere AGBs (Allge­meine Geschäfts­beding­ungen)

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für:

mpunkt GmbH
(nachfolgend „mpunkt")
Schießgrabenstraße 6
86150 Augsburg

I. Allgemeiner Teil

§ 1    Allgemeines

1.1    mpunkt betreibt ein Unter­nehmen, welches auf kom­plexe Web­ent­wicklungen speziali­siert ist. Die folgenden AGB gelten für die Geschäfts­beziehung zwischen mpunkt und dem Kunden, soweit diesem dauer­haft (Softwarekauf) oder auf die je­weilige Vertrags­laufzeit befristet (Softwaremiete) Software zur Nutzung über­lassen wird. Die AGB finden weiter An­wendung auf solche Verträge, in denen mpunkt den Kunden auf dessen Wunsch mit der Bereit­stellung von Speicher­platz für eine  Web­site (Hosting) sowie der Be­schaffung einer Internet-Domain unter­stützt sowie der Kunde mpunkt mit der Erstel­lung der für den offi­ziellen Internet­auftritt des Kunden er­forder­lichen Web­site sowie die Ein­räumung der Nutzungs­rechte an dieser Website beauf­tragt und auf solche Verträge in denen mpunkt Indivi­dual­software im Auftrag des Kunden erstellt. Sie gliedern sich in einen all­gemeinen Teil (§ 1 Allgemeiner Teil) und besondere Teile (I. bzw. II., III., IV., V., VI. jeweils Besonderer Teil), wobei letzt­genannte Teile spezi­fische Regel­ungen zu den je­weiligen kon­kreten Leis­tungen von mpunkt bein­halten. Die Regel­ungen gelten ent­sprechend für vor­ver­tragliche Be­ziehungen. Für sonstige Liefer­ungen und Leist­ungen anderer Art (z.B. Hardwarelieferung) durch mpunkt ferner für sonstige Dritt­software oder -hard­ware können darüber hinaus weiter­gehende oder er­gänzende Vertrags­bedin­gungen gelten. Für das Herunter­laden von Appli­kationen über eine zentrale Vertriebs­plattform (etwa dem iTunes App Store von Apple; im Folgenden „Vertriebsplattform“) sowie für die dortigen ggfs. vor­gege­benen Zahlungs­modalitäten und an­fallenden Kosten können ferner Preise sowie die Verkaufs- und Nutzungs­bedingungen des Betreibers dieser Vertriebs­plattform gelten. Ferner gelten regel­mäßig für den Zugang zum Internet oder Mobil­funk­netz sowie deren Nutzung ggfs. gesonderte Vertrags­bedingungen der ent­sprechenden Tele­kommuni­kations­dienste. 

1.2    Auch wenn beim Ab­schluss gleich­artiger Ver­träge hierauf nicht noch­mals hin­ge­wiesen wird, gelten aus­schließ­lich die vor­liegenden AGB von mpunkt in ihrer bei Abgabe der Er­klärung des Kunden diesem zur Ver­fügung ge­stellten Fas­sung, es sei denn, die Ver­trags­partner vereinbaren aus­drücklich etwas anderes.

1.3    Entgegen­stehenden oder zu­sätzlichen Geschäfts­bedin­gungen des Kunden wird wider­sprochen. Solche gelten nur, wenn sich mpunkt schrift­lich und aus­drück­lich mit ihnen oder mit Teilen davon ein­ver­standen erklärt.

1.4    Kunden im Sinne dieser Geschäfts­bedin­gungen sind aus­schließ­lich Unter­nehmer. Unter­nehmer sind natürliche oder juris­tische Personen oder rechts­fähige Personen­gesell­schaften, die bei Ab­schluss eines Rechts­geschäfts in Aus­übung ihrer gewerb­lichen oder selb­ständigen berufl­ichen Tätig­keit handeln.

 

§ 2    Vertragsschluss

2.1    Die Angebote von mpunkt sind frei­bleibend und un­ver­bind­lich, es sei denn das Angebot wird aus­drück­lich als bindend bezeichnet.

2.2    Mit der Bestel­lung der Leistung erklärt der Kunde ver­bind­lich sein Vertrags­angebot. mpunkt wird den Zugang der Bestel­lung des Kunden unver­züglich be­stätigen. Die Zugangs­bestätigung stellt noch keine verbind­liche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangs­bestätigung kann mit der An­nahme­erklärung ver­bunden werden. 

2.3    mpunkt ist berechtigt, das in der Bestel­lung liegende Vertrags­angebot inner­halb einer Frist von 5 Werk­tagen nach Ein­gang bei uns anzu­nehmen. Eine Annahme des Ange­bots kann auch da­durch erfolgen, dass mpunkt mit der Er­bring­ung der beauf­tragten Leistung beginnt.

2.4    Im je­weiligen Vertrag ist der konkrete vom Kunden gewünschte Um­fang der von mpunkt zu er­bring­enden Leistungen sowie das hierfür vom Kunden zu leistende Entgelt im Detail ausge­staltet. Der abzu­schließende Vertrag bezeichnet in diesem Sinne die Verein­barungen über die Liefer­ungen und Leist­ungen von mpunkt, die auf die vor­liegenden AGB sowie ggfs. weitere An­lagen Bezug nehmen. Die konkreten System­voraus­setzungen zur Nutzung der Liefer­ungen und Leistungen von mpunkt sind ge­sondert zwischen den Parteien im Rahmen des Vertrags­schlusses sowie über die Kenn­zeichnung in den jeweiligen Leistungs­beschreib­ungen auf­geführt, auf welche im Vertrag Bezug ge­nommen wird. 

2.5    Der Vertrags­schluss erfolgt unter dem Vor­behalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungs­gemäßer Selbst­belieferung, nicht oder nur teil­weise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nicht­lieferung nicht von mpunkt zu ver­treten ist und mpunkt mit der gebo­tenen Sorg­falt ein kon­kretes Deck­ungs­ge­schäft ab­ge­schlossen hat. mpunkt wird alle zu­mut­baren An­streng­ungen unter­nehmen, um die Leistung bereit­stellen zu können. An­dern­falls wird die Gegen­leistung un­ver­züglich zurück­erstattet. Im Falle der Nicht­verfüg­bar­keit oder der nur teil­weisen Ver­füg­bar­keit wird der Kunde un­ver­züg­lich infor­miert.

§ 3    Vergütung

3.1    Es gelten die in dem Vertrag verein­barten Entgelte. Ver­güt­ungen werden zuzüg­lich MwSt. in der je­weils anfall­enden gesetz­lichen Höhe ge­schuldet. 

3.2    Sonstige aus­drück­lich als ver­gütungs­pflichtig ver­einbarte Leistungen werden von mpunkt nach Auf­wand (Zeit & Material) zu den je­weils im Zeit­punkt der Be­auf­tragung geltenden all­gemeinen Listen­preisen erbracht. 

3.3    Der Kunde hat während des Ver­zugs die Geld­schuld i. H. v. 9 Prozent­punkten über dem Basis­zins­satz zu ver­zinsen. Der Kunde hat die ver­ein­barten Zahlungs­modali­täten grund­sätzlich anzu­erkennen. Bei Zahlungs­verzug ist mpunkt vor­be­haltlich weiter­gehender An­sprüche be­rechtigt, den Zu­gang zu den ver­ein­barten Leist­ungen vor­läufig ganz oder teil­weise zu sperren. Hiervon wird der Kunde um­gehend per E-Mail infor­miert. 

3.4    Der Kunde hat ein Recht zur Auf­rech­nung nur, wenn seine Gegen­­ansprüche rechts­­kräftig fest­­gestellt, an­er­kannt oder durch mpunkt nicht be­stritten wurden. Das Recht des Kunden zur Auf­­rech­nung mit vertrag­lichen und sonstigen An­sprüchen aus der Anbah­nung oder Durch­führung dieses Vertrags­verhält­nisses bleibt hiervon un­berührt. Der Kunde kann ein Zurück­behaltungs­recht nur ausüben, wenn sein Gegen­anspruch auf dem­selben Vertrags­verhältnis beruht.

§ 4    Allgemeine Pflichten des Kunden

4.1    Der Kunde hat die ordnungs­gemäße Nutzung der Soft­ware jeweils durch aktive und an­gemessene Mit­wirkungs­handlungen zu fördern. Er hat mpunkt die zur ordnungs­ge­mäßen Leistungs­erbringung not­wendigen Infor­mationen und Daten zur Verfügung stellen. Der Kunde ist dafür verant­wortlich, dass bei ihm die technischen Voraus­setzungen für die Nutzung des Vertrags­gegenstandes geschaffen werden, ins­besondere im Hin­blick auf die ein­gesetzte Hard- und Soft­ware, die Ver­bindung mit dem Internet und aktuelle Browser­software. Der Kunde hat ins­besondere eine regel­mäßige Daten­sicherung durch­zu­führen und eine aktuelle Viren­schutz­software einzu­setzen. mpunkt haftet nicht für Viren­schäden, die durch Einsatz einer ent­sprechenden Soft­ware hätten verhindert werden können. Es gelten hierbei auch die Haftungs­beschränkungen gemäß Ziffer I § 7 dieser AGB.

4.2    Der Kunde hat an­gemessene Vor­kehrungen für den Fall zu treffen, dass die Soft­ware ganz oder teil­weise nicht ordnungs­gemäß arbeitet (z.B. durch Daten­sicherung, Störungs­diagnose, regel­mäßige Prüfung der Ergebnisse, Notfall­planung). Es liegt in seiner Verant­wortung, die Funktions­fähigkeit der Arbeits­um­gebung der Soft­ware sicher­zustellen.

4.3    Der Kunde hat grund­sätzlich das geltende Recht der Bundes­republik Deutschland, ins­besondere Daten- und Jugend­schutz­vorschriften, straf­rechtliche Be­stimmungen sowie die vor­liegenden AGB zu beachten. Ins­besondere ist der Kunde ver­pflichtet:

4.3.1    bereit gestellte Zugangs­daten sowie ent­sprechende Identifi­kations- und Authenti­fika­tions­mechanismen vor dem Zugriff un­befugter Dritter zu schützen und an solche Dritte nicht weiter­zugeben;

4.3.2    Rechte Dritter, ins­besondere Urheber- und Leistungs­schutz­rechte, Marken-, Patent- und sonstige Eigentums- sowie Persönlich­keits­rechte, nicht zu verletzen; 

4.3.3    die Privats­phäre anderer zu respektieren, also keine verleum­derischen, bedrohenden, gewalt­verherr­lichenden, belästigende, schädigende, rassis­tische oder sonst ver­werfliche Inhalte zu verbreiten;

4.3.4    keine An­wendungen auszu­führen, die zu einer Ver­änderung der physi­kalischen oder logischen Struktur der Netz­werke führen können, wie etwa Viren;

4.3.5    die ihm zur Ver­fügung gestellte Infra­struktur nicht zu un­erlaubten Werbe­zwecken, ins­besondere zur unver­langten Über­mittlung elek­tronischer Post, zu nutzen.

§ 5    Allgemeines zu Sach- und Rechtsmängeln

5.1    Es gilt allgemein für bereit gestellte Soft­ware­anwend­ungen die aus­drück­liche Ein­schränkung, dass keine auf dem Markt befind­liche Soft­ware bzw. IT-Infra­struktur zu 100 % sicher und zu 100 % frei von Mängeln ist. Dies ist u. a. auf die Viel­zahl der im Umlauf befind­lichen Viren und auf den Umstand zurück­zuführen, dass grund­sätzlich Sicher­heits­risiken bestehen, denen nach dem jeweils herr­schenden Stand der Technik ggfs. noch gar nicht ent­gegen gewirkt werden kann. mpunkt kann per se keinen Schutz vor unsach­gemäßen Be­dienungen oder Ver­änder­ungen von Soft­ware­anwend­ungen, vor einer etwaigen Ver­seuchung von Soft­ware­kompo­nenten mit Computer­viren oder sonstiger Schad­soft­ware sowie vor sonstige Sicher­heits­lücken liefern, die nicht im Ein­fluss­bereich von mpunkt liegen oder sonst auch nicht von mpunkt zu vertreten sind. Die von mpunkt gelieferten Leistungen schützen nicht vor möglichen Ver­letzun­gen des geistigen Eigen­tums oder anderen rechts­widrigen Tätig­keiten Dritter – etwa durch Cyber-Angriffe/Hacker-Attacken, Aus­spähen und Ab­fangen von Daten oder sonstigen rechts­widrigen Daten­veränderungen und Computer­sabotagen. 

5.2    mpunkt gewähr­leistet im All­gemeinen, dass die ge­schuldeten Leistungen frei von wesent­lichen, die ge­wöhnliche Ver­wendung der Leistungen ein­schränkenden Mängeln und Rechten Dritter sind. mpunkt steht dafür ein, dass die von mpunkt ge­schuldeten Leis­tungen die Be­schaffen­heit haben, die bei Leistungen der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der Art der kon­kreten Leistung erwarten kann. Nach Maßgabe der vor­stehenden Regel­ungen aus Ziffer I § 5 Abs. 1 wird aus­drücklich darauf hin­ge­wiesen, dass die störungs­freie und un­einge­schränkte Be­schaffen­heit und Funktio­nalität der von mpunkt geschuldeten Leistungen regel­mäßig auch von Soft- und Hard­ware­komponenten dritter Anbieter abhängig ist, die von mpunkt nicht be­ein­fluss­bar sind. Ins­besondere können jegliche Ver­änderungen in solchen Soft­ware­komponenten bzw. in den Hard­ware- und Soft­ware­um­gebungen des Kunden zu Ein­schränk­ungen der Funktio­nalität der von mpunkt ge­schuldeten Leistungen führen. Ein­schränkungen aufgrund von tech­nischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Ein­fluss­bereich von mpunkt liegen (höhere Gewalt, Ver­schulden Dritter etc.) sind mpunkt nicht zuzu­rechnen.

5.3    Der Kunde ist ver­pflichtet, mpunkt auf­tretende Mängel unver­züglich anzu­zeigen. Bei Sach­mängeln erfolgt dies unter Be­schreibung der Zeit des Auf­tretens der Mängel und der näheren Umstände. Etwaige Mängel in den ge­schuldeten Leistungen von mpunkt werden nach Fehler­beschreibung durch den Kunden um­gehend behoben. Ist mpunkt eine Fehler­beseitigung innerhalb einer ange­messenen Frist nicht möglich, so kann der Kunde anteilige Minderung ver­langen. Dies gilt dann nicht, wenn der Mangel auf Um­ständen beruht, die der Kunde zu vertreten hat, ins­besondere, wenn er nicht seiner Mit­wirkungs­pflicht nachkommt. Bei wieder­holten erheblichen Mängeln kann der Kunde darüber hinaus den Vertrag fristlos kündigen. Weiter­gehende Rechte des Kunden bleiben unberührt. 

5.4    mpunkt gibt gegenüber dem Kunden keine Garantien im Rechts­sinne ab, sofern nicht aus­drücklich etwas anderes vereinbart wurde. 

5.5    Die in die ggfs. bereit gestellte Infra­struktur von mpunkt eingestellten Inhalte sind für mpunkt fremde Inhalte. Die recht­liche Verant­wortung liegt dies­bezüglich bei dem Kunden. 

5.6    Die Daten­kommuni­kation über das Internet kann nach dem der­zeitigen Stand der Technik nicht fehler­frei und/oder jeder­zeit verfügbar gewähr­leistet werden. Daher übernimmt mpunkt keine Gewähr für tech­nische Mängel, die nicht von mpunkt zu vertreten sind, ins­besondere für die ständige und un­unter­brochene Verfüg­barkeit der Daten­banken und ihrer Inhalte oder für die voll­ständige und fehler­freie Wieder­gabe der von dem Kunden ggfs. ein­gestellten Inhalte.

5.7    Sollten die vertrags­gegen­ständlichen Leistungen Schutz­rechte Dritter verletzen, wird der Kunde mpunkt unver­züglich schriftlich unter­richten und mpunkt die zur Abwehr erfor­derlichen Infor­mationen und sonstige an­gemessene Unter­stützung zur Ver­fügung stellen.

§ 6    Haftung

6.1    mpunkt über­nimmt keine Haftung für die unter­brechungs­freie Verfüg­barkeit von Sys­temen sowie für system­bedingte Ausfälle, Unter­brech­ungen und Störungen der techni­schen Anlagen und der Dienste, die nicht von mpunkt zu vertreten sind. mpunkt haftet ins­besondere nicht für Störungen der Qualität des Zu­gangs zu Leistungen auf­grund höherer Gewalt oder auf­grund von Ereig­nissen, die mpunkt nicht zu vertreten hat. Darunter fallen ins­besondere Streiks, Aus­sper­rungen, recht­mäßige unter­nehmens­interne Arbeits­kampf­maß­nahmen und be­hördliche An­ordnungen. Weiter zählen hierzu auch der voll­ständige oder teil­weise Aus­fall der zur eigenen Leistungs­erbringung erforder­lichen Kom­muni­kations- und Netz­werk­strukturen und Gateways anderer Anbieter und Betreiber. mpunkt ist be­rechtigt, die mpunkt ob­liegenden Leistungen für die Dauer des hin­dernden Ereig­nisses zu­züglich einer an­gemessenen An­lauf­frist aufzu­schieben. Für un­wesentliche Unter­brechungen über­nimmt mpunkt keine Haftung. mpunkt haftet ferner nicht bei Fehlern aus dem Risiko­bereich des Kunden oder sonstiger Dritter, ins­besondere nicht bei Fehlern, die ver­ursacht wurden durch unsach­gemäße Be­dienung oder Ver­änderung der An­wendungen oder sonstiger Dritt­soft­ware, durch Ver­seuchung entspre­chender Soft­ware­kompo­nenten mit Computer­viren, Ver­wendung unge­eigneter Daten­träger, fehler­hafte Hard­ware, Ausfall der Strom­versorgung oder daten­führender Leitungen, vor Fehlern aufgrund mangelnder Infor­mations­sicherheit oder unge­eigneter Um­welt­bedingungen am Ort des Betriebs von An­wendungen. 

6.2    Bei leicht fahr­lässigen Pflicht­verletzungen beschränkt sich die Haftung auf den nach Art der Ware vorher­sehbaren, vertrags­typischen, unmittel­baren Durch­schnitts­schaden. Dies gilt auch bei leicht fahr­lässigen Pflicht­verletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Ver­richtungs- bzw. Er­füllungs­gehilfen von mpunkt. mpunkt haftet nicht bei leicht fahr­lässiger Verletzung un­wesent­licher Vertrags­pflichten. mpunkt haftet hin­gegen für die Verletzung vertrags­wesentlicher Rechts­positionen des Kunden. Vertrags­wesentliche Rechts­positionen sind solche, die der Vertrag dem Kunden nach dem Vertrags­inhalt und -zweck zu gewähren hat. mpunkt haftet ferner für die Ver­letzung von Ver­pflicht­ungen, deren Erfüllung die ordnungs­gemäße Durch­führung des Vertrags überhaupt erst ermög­licht und auf deren Ein­haltung der Kunde vertrauen darf.

6.3    Die vor­­stehenden Haftungs­­beschränkungen betreffen nicht An­sprüche des Kunden aus Garantien, Produkt­­haftung und/oder etwaigen An­sprüchen auf Grund von Ver­­letzungen ein­­schlägiger Daten­­schutz­­bestimmungen, nament­lich der DS-GVO oder des BDSG. Weiter gelten die Haftungs­beschränk­­ungen nicht bei Arglist, bei Ver­­letzung vertrags­­we­sentlicher Pflichten sowie bei mpunkt zurechen­­baren Körper- und Gesund­­heits­­schäden bzw. bei Verlust des Lebens des Kunden.

6.4    Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet mpunkt insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unter­lassen hat, eine Daten­sicherung durch­zuführen und dadurch sicher­zustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertret­barem Aufwand wieder­hergestellt werden können.

§ 7    Vertraulichkeit und Datenschutz

7.1    Der Kunde und mpunkt ver­pflichten sich gegen­seitig zur Vertrau­lichkeit gem. der nach­folgenden Be­stimmungen.

7.2    Der Em­pfänger hat die Geschäfts­geheimnisse der offen­barenden Partei im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG sowie sonstige ver­trauliche Infor­mationen, ins­besondere wirt­schaftlich, rechtlich, steuerlich und technisch sensible Daten (gemeinsam „Vertrau­liche Infor­mationen“), die ihm anver­traut wurden oder bekannt geworden sind - unab­hängig davon, ob sie aus­drück­lich als ver­traulich gekenn­zeichnet wurden oder nicht - geheim zu halten, nicht bekannt zu geben oder offen­zu­legen. Keine Vertrau­lichen Infor­mationen sind solche Infor­mationen, die der Öffen­tlich­keit vor der Mit­teilung oder Über­gabe an den Em­pfänger bekannt oder all­gemein zugänglich waren oder dies zu einem späteren Zeit­punkt ohne Verstoß gegen eine Ge­heim­haltungs­pflicht werden; die dem Em­pfänger bereits vor der Offen­legung und ohne Verstoß gegen eine Geheim­haltungs­pflicht nach­weislich bekannt waren; die vom Em­pfänger ohne Nutzung oder Bezug­nahme auf die Ver­trauliche Infor­mationen selbst gewonnen wurden oder die dem Em­pfänger von einem berechtigten Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheim­haltungs­pflicht über­geben oder zugänglich ge­macht werden. Diese Ver­pflichtung gilt auch für einen Zeit­raum von fünf (5) Jahren nach Be­endigung des Vertrages. Auch der Inhalt des Ver­trages selbst ist von dieser Ver­pflichtung erfasst.

7.3    Der Empfänger darf Ver­trauliche Infor­mationen intern nur be­schränkt auf das erforder­liche Maß und den erfor­derlichen Personen­kreis („need-to-know“) offen­legen. Vertrauliche Infor­mationen dürfen vom Em­pfänger ins­besondere nur dessen zur Ver­schwiegen­heit ver­pflichteten Mit­arbeitern oder seinen der beruf­lichen Verschwiegen­heit unterlie­genden Beratern zu­gänglich gemacht werden, soweit diese mit den vertrag­lichen Bezie­hungen befasst sind und die Infor­mationen vernünftiger­weise benötigen. Die Mit­arbeiter sind vorab auf diese Verein­barung hinzu­weisen. Der Empfänger wird alle not­wendigen Maß­nahmen ergreifen, um zu gewähr­leisten, dass alle Personen, denen Vertrauliche Info­rmationen mitgeteilt oder zugäng­lich gemacht werden, mit diesen in gleicher Weise verfahren, wie der Empfänger dies zu tun verpflichtet ist. 

7.4    Der Em­pfänger ist nicht berechtigt, die Vertrau­lichen Informationen für andere als die vertraglich verein­barten Zwecke selbst oder durch Dritte zu nutzen, zu verwerten oder sich anzu­eignen. Ins­besondere bei Produkten und Gegen­ständen ist der Em­pfänger nicht berechtigt, Vertrauliche Infor­mationen im Wege des sog. „reverse engineering“ durch Beo­bachten, Unter­suchen, Rück­bauen oder Testen zu erlangen.
 
7.5    Auf Aufforderung der offen­barenden Partei sowie ohne Auf­forderung spätestens nach Beendi­gung des Vertrages ver­pflichtet sich der Empfänger, alle ihm zur Ver­fügung gestellten Vertraulichen Infor­mationen sowie alle davon ange­fertigten Kopien und Abschriften unver­züglich an die offen­barende Partei zurück­zugeben oder in Ab­stimmung mit ihr zu vernichten. Soweit Unter­lagen, die Vertrauliche Infor­mationen enthalten, in elektroni­scher Form über­lassen worden sind, sind diese Daten spätestens bei Be­endigung dieses Vertrages zu löschen oder – soweit dies technisch nicht möglich ist – dauer­haft zu sperren.

7.6    Der Empfänger wird die Ver­traulichen Infor­mationen ebenfalls durch angemessene Ge­heim­haltungs­maßnahmen gegen den un­befugten Zugriff durch Dritte sichern und bei der Ver­arbeitung der Ver­traulichen Infor­mationen die ge­setzlichen und ver­traglichen Vor­schriften zum Daten­schutz einhalten. Dies beinhaltet auch dem aktuellen Stand der Technik angepasste technische Sicher­heits­maßnahmen (Art. 32 DS-GVO) und die Ver­pflichtung der Mit­arbeiter auf die Ver­trau­lichkeit und die Beachtung des Daten­schutzes (Art. 28 Abs. 3 lit. b DS-GVO).

7.7    Verstößt der Em­pfänger vorsätzlich oder fahr­lässig gegen die vor­genannten Pflichten zur Geheim­haltung, verpflichtet er sich zur Zahlung einer ange­messenen Vertrags­strafe, deren Höhe durch die offen­barende Partei nach billigem Er­messen festzu­setzen und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist. Die Höhe der konkret verwirkten Vertrags­strafe richtet sich ins­besondere nach dem Grad der Vertrau­lichkeit des be­troffenen Geschäfts­geheimnisses oder der sonstigen ver­traulichen Infor­mation, dem Grad des Ver­schuldens, dem Umfang der offen­gelegten Infor­mation sowie der Anzahl der unberechtigten Personen, deren gegenüber die Information pflichtwidrig offengelegt wird.
Weiter­gehende Schadens­ersatz­ansprüche bleiben hiervon unberührt. Eine gezahlte Ver­trags­strafe wird auf etwaige Schadens­ersatz­ansprüche angerechnet. Die Vertrags­strafe stellt den Mindest­schaden dar.

§ 8    Änderung dieser AGB

8.1    mpunkt behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit unter Wahr­ung einer angemes­senen An­kündigungs­frist von mindestens sechs Wochen zu ändern. mpunkt teilt dem Kunden eine ent­sprechende Änderung in Text­form mit. 

8.2    Wider­spricht der Kunde nicht, so gelten die ge­änderten AGB als an­genommen. Im Falle des Wider­spruchs besteht der Vertrag un­verändert mit den bisherigen AGB fort, mpunkt ist jedoch berechtigt, den Vertrag ordent­lich zu kündigen.

§ 9    Sonstiges

9.1    Auf das Ver­trags­verhältnis findet deutsches materielles Recht unter Aus­schluss des UN-Kauf­rechts An­wendung. Der Kunde wird darauf hin­gewiesen, dass IT-Leistungen Export- und Import­beschränk­ungen unter­liegen können. Ins­besondere können Geneh­migungs­pflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der Soft­ware oder damit ver­bunde­ner Techno­logien im Ausland Be­schränk­ungen unter­liegen. Die Ver­trags­erfüllung steht ggf. unter dem Vor­behalt, dass der Erfüllung keine Hinder­nisse aufgrund von nationalen und inter­nationalen Vor­schriften des Export- und Import­rechts sowie keine sonstigen gesetz­lichen Vor­schriften entgegen­stehen.

9.2    Die etwaige Un­wirk­samkeit einzelner Be­stimmungen be­einträchtigt nicht die Gültig­keit des übrigen Vertrags­inhalts.

9.3    Aus­schließ­licher Gerichts­stand für alle Streitig­keiten aus dem Vertrags­verhältnis ist der Sitz von mpunkt, sofern nicht eine Norm zwingend einen anderen Gerichts­stand anordnet.

II. Besonderer Teil: Softwarekauf

Die nachfolgenden Bedingungen gelten, soweit der Kunde Software kauft.

§ 1    Vertragsgegenstand

Soweit der Kunde gegen Einmal­zahlung Soft­ware im Wege des Kaufs erwirbt, ist Ge­gen­stand des Vertrages die dauer­hafte Über­lassung der Soft­ware nebst Ein­räumung der zu deren vertrags­gemäßen Nutzung erforder­lichen Rechte nach Maß­gabe dieser AGB, der Produkt­be­schreib­ungen sowie nach Maß­gabe der ge­troffenen indivi­dualver­traglichen Ab­reden der Parteien im Rahmen der Be­stellung.

§ 2    Nutzungsrechte 

2.1    Dem Kunden steht das nicht aus­schließ­liche Recht zu, die erworbene Soft­ware auf Dauer in un­veränder­ter Form im Um­fang der verein­barten Nutzungs­art auf den Geräten zu nutzen, für die sie bestimmt ist. Die Soft­ware darf nur durch maximal die Art und Anzahl berech­tigter Benutzer (sog. Clients) ent­sprechend der vom Kunden er­worbenen Lizenzen der Soft­ware genutzt werden. Der Kunde darf zur Daten­sicherung von jedem Soft­ware­produkt eine Kopie her­stellen. Er hat dabei alpha­numerische Ken­nungen, Waren­zeichen und Ur­heber­rechts­vermerke un­verändert mit zu verviel­fältigen und über den Ver­bleib der Kopien Auf­zeich­nungen zu führen. Doku­menta­tionen dürfen nicht verviel­fältigt werden. 

2.2    Der Kunde darf die Soft­ware auf jeder ihm zur Ver­fügung stehenden Hard­ware einsetzen. Wechselt er jedoch die Hard­ware, muss er die Soft­ware von der bisher ver­wende­ten Hard­ware löschen. 

2.3    Der Kunde darf das ge­lieferte Soft­ware­produkt verviel­fältigen, soweit die jeweilige Ver­viel­fältigung für die Be­nutzung der Soft­ware not­wendig ist. Die not­wendigen Ver­vielfälti­gungen umfassen auch die Instal­lation der Soft­ware vom Original­daten­träger auf den Massen­speicher der ein­gesetzten Hard­ware sowie des Ladens in den Arbeits­speicher. 

2.4    Der Kunde darf die Soft­ware einschließ­lich des Hand­buchs und des sonstigen beglei­tenden Materials auf Dauer an Dritte ver­äußern und ver­schenken, voraus­gesetzt der Erwer­bende erklärt sich mit der Weiter­geltung der vor­liegenden AGB auch ihm gegen­über einver­standen. Im Falle der Weiter­gabe muss der Kunde dem neuen An­wender sämtliche Programm­kopien einschließ­lich ggf. vorhandener Sicherungs­kopien übergeben oder die nicht über­gebenen Kopien ver­nichten.

2.5    Die Rück­über­setzung des Programm­codes in andere Code­formen sowie sonstige Arten der Rück­erschließ­ung der ver­schiedenen Her­stellungs­stufen der Soft­ware einschließ­lich einer Programm­änderung für den eigenen Ge­brauch ist zulässig, ins­besondere zum Zwecke der Fehler­beseitigung. Sofern die Hand­lung aus gewerb­lichen Gründen vorge­nommen wird, ist sie nur zulässig, wenn sie zur Schaffung, Wartung oder zum Funktio­nieren eines unab­hängig geschaffenen Computer­programms uner­lässlich ist und die not­wendigen Infor­mationen auch nicht veröffentl­icht worden und/oder sonst wie zugäng­lich sind.

2.6    Der Kunde wird dafür sorgen, dass die Pro­dukte, deren Verviel­fältigun­gen und die Doku­menta­tionen ohne schriftliche Zu­stimmung von mpunkt nicht an Dritte weiter­gegeben werden. 

2.7    Die Anzahl der Lizenzen sowie Art und Umfang der Nutzung be­stimmen sich im Übrigen nach dem in der Beauf­tragung liegenden Vertrags­angebots des Kunden und der hierauf gerichteten Auftrags­bestätigung durch mpunkt, der Produkt­beschrei­bungen sowie nach Maß­gabe etwaiger getrof­fener indivi­dualvertrag­licher Abreden der Parteien. 

2.8    Eine über die vertrag­lichen Verein­barungen unter Berück­sichtigung dieser AGB hinaus­gehende Nutzung ist grund­sätzlich nicht gestattet. Dem Kunden ist es regel­mäßig nicht gestattet, die Soft­ware über die vertrag­lichen Verein­barungen hinaus Dritten inso­weit zur Nutzung zu über­lassen.

2.9    Ein darüber hinaus­gehender Erwerb von Rechten ist mit dieser Nutzungs­rechts­einräu­mung nicht verbunden. Der Kunde darf ein ggf. ein­gesetztes Digital Rights Manage­ment (DRM), sonstige technische Sicher­ungen und/oder Informa­tionen zur Rechte­verwaltung nicht um­gehen oder ent­fernen.

2.10    Der Kunde ist berechtigt, die Soft­ware zu dekom­pilieren und zu verviel­fältigen, soweit dies notwendig ist, um die Inter­opera­bilität der Soft­ware mit anderen Pro­grammen her­zustellen. Dies gilt jedoch nur unter der Voraus­setzung, dass mpunkt dem Kunden die hierzu not­wendigen Infor­mationen auf Anfor­derung nicht innerhalb angemes­sener Frist zugäng­lich gemacht hat.

2.11    Nutzt der Kunde die Soft­ware in einem Umfang, der die erworbenen Nutzungs­rechte qualitativ (im Hinblick auf die Art der gestat­teten Nutzung) oder quantitativ (im Hinblick auf die Anzahl der erworbenen Lizenzen) über­schreitet, so wird er unver­züglich die zur erlaubten Nutzung not­wendigen Nutzungs­rechte erwerben. Unter­lässt er dies, so wird mpunkt die ihr zusteh­enden Rechte geltend machen.

2.12    Das Eigen­tum an gelieferten Sachen und die Rechte nach Ziffer II § 2 gehen erst mit voll­ständiger Bezahlung der vertrags­gemäßen Vergütung auf den Kunden über. Zuvor hat er nur ein vorläufiges, nur schuld­recht­liches und widerrufbares Nutzungs­recht.

§ 3    Besondere Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die von mpunkt gelieferte Soft­ware unver­züglich ab Lieferung oder ab Zugäng­lich­machung ent­sprechend den handels­rechtlichen Regel­ungen (§ 377 HGB) fach­kundig zu unter­suchen oder unter­suchen zu lassen und erkannte Mängel unter genauer Be­schreibung des Fehlers zu rügen. Der Kunde hat gründ­lich die bestim­mungs­gemäße Ingebrauch­nahme der Soft­ware zu testen, bevor er mit der produk­tiven Nutzung beginnt.

§ 4    Gewährleistung

4.1    mpunkt leistet für Mängel der Soft­ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nach­besserung oder Ersatz­lieferung.

4.2    Schlägt die Nach­erfüllung fehl, kann der Kunde grund­sätzlich nach seiner Wahl Herab­setzung der Ver­gütung (Minderung), Rück­gängig­machung des Vertrags (Rücktritt) oder Schadens­ersatz statt der Leistung verlangen. Bei nur unerheb­lichen Mängeln steht dem Kunden – unter Berück­sichti­gung der beider­seitigen Interessen – kein Rück­tritts­recht zu. Anstelle des Schadens­ersatzes statt der Leistung kann der Kunde den Ersatz vergeb­licher Auf­wen­­dungen im Rahmen des § 284 BGB verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Soft­ware gemacht hat und billiger­weise machen durfte. 

4.3    Der Kunde muss offen­sicht­liche Mängel der gelieferten Soft­ware innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Soft­ware anzeigen; andern­falls ist die Geltend­machung des Gewähr­leistungs­anspruchs ausge­schlossen. Zur Frist­wahrung genügt die recht­zeitige Ab­sendung bzw. Mit­teilung. Für Kauf­leute gilt § 377 HGB.

4.4    Die Gewähr­leistungs­frist beträgt 1 Jahr ab Lieferung. Die ein­jährige Gewähr­leistungs­frist gilt nicht, wenn mpunkt grobes Ver­schulden vorwerf­bar ist, ferner nicht im Falle von mpunkt zurechen­baren Körper- und Gesundheits­schäden und bei Verlust des Lebens des Kunden, im Falle einer Garantie sowie im Fall des Liefer­regresses. Die Haftung von mpunkt nach dem Produkt­haftungs­gesetz bleibt hiervon unberührt.

4.5    Abweichend von Ziffer II § 4 Abs. 4 gilt die regel­mäßige Verjährungs­frist, wenn mpunkt einen Mangel arglistig ver­schwiegen hat.

III. Besonderer Teil: Softwaremiete

Die nachfolgenden Bedingungen gelten, soweit der Kunde Software mietet.

§ 1    Vertragsgegenstand

Im Rahmen der Soft­ware­miete ist Gegen­stand des Vertrages (Mietvertrag) die auf die Vertrags­laufzeit befristete Über­lassung der Soft­ware nebst Ein­räumung der zu deren vertrags­gemäßen Nutzung erforder­lichen Rechte nach Maß­gabe dieser AGB, der Pro­dukt­beschrei­bungen von mpunkt sowie nach Maß­gabe etwaiger getrof­fener indivi­dual-vertrag­licher Abreden der Parteien im Rahmen der Bestel­lung.

§ 2    Nutzungsrechte

2.1    Dem Kunden steht das nicht aus­schließ­liche, zeitlich auf die Lauf­zeit des Miet­vertrags beschränkte, nicht übertrag­bare und nicht unter­lizenzier­bare Recht zu, die Soft­ware in unver­änderter Form im Umfang der verein­barten Nutzungs­art auf den Geräten zu nutzen, für die sie bestimmt ist. Die Soft­ware darf nur durch maximal die Art und Anzahl be­rechtigter Benutzer (sog. Clients) ent­sprechend der vom Kunden er­worbenen Lizenzen der Soft­ware genutzt werden.

2.2    Die vertrags­gemäße Nutzung umfasst die Instal­lation sowie das Laden, Anzeigen und Ab­laufen­lassen der instal­lierten Soft­ware.

2.3    Der Kunde ist aus­­schließ­lich dann berechtigt, die Soft­­ware zu verviel­fältigen, zu bear­beiten oder zu dekom­pilieren, wenn dies gesetzlich zulässig ist und nur dann, sofern die hierzu not­wendigen Informa­tionen nicht auf An­frage des Kunden durch mpunkt zugäng­lich gemacht werden.

2.4    Über die in den Ziffer III. § 2 Abs. 1 und Abs. 2 genannten Fälle hinaus ist der Kunde nicht zur Vervielfältigung der Software berechtigt.

2.5    Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm über­gebene Kopie der Soft­ware oder gegebe­nen­falls erstellte Sicherungs­kopien Dritten zu über­lassen. Ins­besondere ist es ihm nicht gestattet, die Soft­ware zu ver­äußern, zu ver­leihen, zu ver­mieten oder in sonstiger Weise unter­zulizen­zieren oder die Soft­ware öffent­lich wieder­zugeben oder zugäng­lich zu machen.

2.6    Verstößt der Kunde gegen eine der vor­stehenden Bestim­mungen, werden sämtliche im Rahmen dieses Vertrags erteilten Nutzungs­rechte sofort unwirk­sam und fallen automa­tisch an mpunkt zurück. In diesem Fall hat der Kunde die Nutzung der Soft­ware unver­züglich und voll­ständig einzu­stellen, sämtliche auf seinen Systemen instal­lierten Kopien der Soft­ware zu löschen sowie die gegebe­nenfalls erstellte Sicherungs­kopie zu löschen oder mpunkt auszu­händigen.

2.7    Die Rück­über­setzung des Programm­codes in andere Code­formen sowie sonstige Arten der Rück­erschließ­ung der ver­schiedenen Herstellungs­stufen der Soft­ware einschließ­lich einer Programm­änderung für den eigenen Gebrauch ist grund­sätzlich unzu­lässig.

2.8    mpunkt kann die Rechte nach Ziffer III. § 2 aus wichtigem Grund beenden. Ein wichtiger Grund liegt ins­besondere vor, wenn mpunkt das weitere Fest­halten am Vertrag nicht zuzu­muten ist, ins­besondere wenn der Kunde die Ver­gütung nicht zahlt oder in erheb­licher Weise gegen Ziffer III. § 2 ver­stößt.

2.9    Wenn die Rechte nach Ziffer III. § 2 ent­stehen oder wenn sie enden, kann mpunkt vom Kunden die Rück­gabe der über­lassenen Gegen­stände verlangen oder die schrift­liche Ver­sicherung, dass sie ver­nichtet sind, außerdem die Löschung oder Ver­nich­tung aller Kopien der Gegen­stände und die schrift­liche Ver­sicherung, dass dies geschehen ist.

§ 3    Vergütung

3.1    Die Höhe der monat­lich geschul­deten Ver­gütung richtet sich nach den im Einzel­fall getrof­fenen Verein­barungen zwischen den Parteien gemäß des in der Beauf­tragung liegenden Vertrags­angebots und der hierauf gerichteten Auftrags­bestätigung durch mpunkt. Wird der Vertrag nicht am ersten Tag eines Kalender­monates geschlossen, berechnet sich die für den ersten Monat zu ent­richtende Miete regel­mäßig anteilig nach den verblei­benden Tagen des Monats, beginnend mit dem auf die Bereit­stellung der Soft­ware folgenden Tag.

3.2    Soweit nicht etwas Ab­weichendes zwischen den Parteien verein­bart wird, ist der Miet­zins für den je­weiligen Monat im Voraus am 3. Werktag eines jeden Monats fällig. Im ersten Monat des Miet­zeit­raumes wird der Miet­zins mit voll­ständiger Bereit­stellung der Soft­ware fällig.

§ 4    Laufzeit und Kündigung

4.1    Der Vertrag wird grund­sätzlich auf eine bestimmte Mindest­vertrags­laufzeit von 1, 3 oder 5 Jahren ab Vertrags­schluss abge­schlossen. Die konkrete Mindest­vertrags­laufzeit richtet sich nach den jeweils im Einzel­fall zwischen den Parteien getrof­fenen Verein­barun­gen. Der Vertrag ver­längert sich regel­mäßig, sofern es nicht von einer der Parteien zum je­wei­ligen Ende der Lauf­zeit mit einer Frist von drei Monaten ge­kündigt wird, automa­tisch um weitere 12 Monate.

4.2    Der Miet­vertrag kann darüber hinaus von jeder Partei ohne Ein­haltung einer Frist aus wichtigem Grund schrift­lich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der mpunkt zur Kün­digung berechtigt, liegt ins­besondere vor, wenn der Kunde Nutzungs­rechte von mpunkt dadurch verletzt, dass er die Soft­ware über das nach diesem Vertrag ge­stattete Maß hinaus nutzt und die Ver­letzung auf eine Ab­mahnung von mpunkt hin nicht inner­halb an­gemes­sener Frist abstellt.

4.3    Die Kündigung hat schrift­lich zu erfolgen.

4.4    Im Falle einer Kün­digung hat der Kunde die Nutzung der Soft­ware aufzu­geben und sämtliche instal­lierten Kopien des Programms von seinen Rechnern zu ent­fernen sowie mpunkt gegebe­nenfalls erstellte Sicherungs­kopien nach deren Wahl unver­züglich zurück­zugeben oder diese zu zer­stören.

§ 5    Besondere Pflichten des Kunden

Der Kunde ist ver­pflichtet, die Soft­ware durch ge­eignete Maßnahmen vor dem Zu­griff durch unbe­fugte Dritte zu sichern, ins­besondere sämtliche Kopien der Soft­ware an einem ge­schützten Ort zu ver­wahren

§ 6    Instandhaltung und Gewährleistung

6.1    mpunkt leistet Gewähr für die Auf­recht­erhaltung der ver­traglich verein­barten Beschaf­fenheit der Soft­ware während der Vertrags­laufzeit sowie dafür, dass einer vertrags­ge­mäßen Nutzung der Soft­ware keine Rechte Dritter entgegen­stehen. mpunkt wird auftre­tende Sach- und Rechts­mängel an der Miet­sache in ange­messener Zeit beseitigen.

6.2    Der Kunde ist ver­pflichtet, mpunkt Mängel der Soft­ware nach deren Ent­deckung unver­züglich schriftlich anzu­zeigen. Bei Sach­mängeln erfolgt dies unter Be­schrei­bung der Zeit des Auf­tretens der Mängel und der näheren Um­stände. Etwaige Mängel in den geschul­deten Leis­tungen von mpunkt werden nach Fehler­beschreibung durch den Kunden um­gehend behoben. Ist mpunkt eine Fehler­beseitigung innerhalb einer ange­messenen Frist nicht möglich, so kann der Kunde anteilige Minderung verlangen. Dies gilt dann nicht, wenn der Mangel auf Um­ständen beruht, die der Kunde zu vertreten hat, ins­besondere, wenn er nicht seiner Mit­wirkungs­pflicht nach­kommt. Bei wieder­holten erheblichen Mängeln kann der Kunde darüber hinaus den Vertrag frist­los kündigen. Weiter­gehende Rechte des Kunden bleiben unberührt.

IV. Besonderer Teil: Erstellung von Individualsoftware

§ 1    Vertragsgegenstand

1.1    Soweit mpunkt im Auftrag des Kunden für diesen Indivi­dual­soft­ware erstellt, ist Vertrags­gegenstand die ent­geltliche Erstellung von Soft­ware durch mpunkt zur dauer­haften Über­lassung an den Kunden auf der Grund­lage eines von mpunkt zu erstel­lenden Pflichten­hefts, ein­schließ­lich der dazu erfor­der­lichen Beratungs­leistungen.

1.2    Ergänzend gelten die §§ 631 ff. BGB.

§ 2    Nutzungsrechte 

2.1    Dem Kunden steht das nicht aus­schließ­liche und für die Deckung des Eigen­bedarfs unter­lizen­zier­bare Recht zu, die Soft­ware räumlich und inhalt­lich unbe­schränkt auf Dauer in un­ver­änderter Form zu nutzen. 

2.2    Der Kunde darf die Soft­ware auf jeder ihm zur Ver­fügung stehenden Hardware einsetzen. 

2.3    Der Kunde darf die Soft­ware einschließ­lich des Hand­buchs und des sonstigen beglei­tenden Materials auf Dauer an Dritte ver­äußern und ver­schenken, voraus­gesetzt der Erwer­bende erklärt sich mit der Weiter­geltung der vor­liegen­den AGB auch ihm gegen­über ein­ver­standen. Im Falle der Weiter­gabe muss der Kunde dem neuen An­wender sämtliche Programm­kopien ein­schließ­lich ggf. vor­handener Sicherungs­kopien über­geben oder die nicht über­gebenen Kopien ver­nichten. 

2.4    Die Rück­über­setzung des Programm­codes in andere Code­formen sowie sonstige Arten der Rück­erschließ­ung der ver­schiedenen Her­stellungs­stufen der Soft­ware einschließ­lich einer Programm­änderung zur Deckung des Eigen­bedarfs ist zu­lässig, ins­besondere zum Zwecke der Fehler­beseitigung. Sofern die Hand­lung aus gewerb­lichen Gründen vor­genommen wird, ist sie nur zu­lässig, wenn sie zur Schaffung, Wartung oder zum Funktio­nieren eines un­abhängig ge­schaffenen Computer­programms unerläss­lich ist und die not­wendigen Infor­mationen auch nicht ver­öffentlicht worden und/oder sonst wie zu­gänglich sind.
 
2.5    Der Kunde wird dafür sorgen, dass die Produkte, deren Ver­viel­fältigungen und die Doku­mentationen ohne schrift­liche Zu­stimmung von mpunkt nicht über die Deckung zum Eigen­bedarf des Kunden hinaus gegen­über Dritte unter­lizenzieren werden.
 
2.6    Eine über die vertrag­lichen Verein­barungen unter Berück­sichtigung dieser AGB hinaus­gehende Nutzung ist grund­sätzlich nicht gestattet. Dem Kunden ist es regel­mäßig nicht gestattet, die Soft­ware über die vertrag­lichen Verein­barungen hinaus Dritten inso­weit zur Nutzung zu über­lassen.

2.7    Ein darüber hinaus­gehender Erwerb von Rechten ist mit dieser Nutzungs­rechts­einräu­mung nicht ver­bunden. Der Kunde darf ein ggf. einge­setztes Digital Rights Manage­ment (DRM), sonstige technische Sicher­ungen und/oder Infor­mationen zur Rechte­verwaltung nicht um­gehen oder ent­fernen.

2.8    Der Kunde ist berechtigt, die Soft­ware zu dekom­pilieren und zu verviel­fältigen, soweit dies not­wendig ist, um die Inter­opera­bilität der Soft­ware mit anderen Programmen her­zustellen. Dies gilt jedoch nur unter der Voraus­setzung, dass mpunkt dem Kunden die hierzu not­wendigen Infor­mationen auf An­forderung nicht inner­halb an­gemessener Frist zugäng­lich gemacht hat.

2.9    Nutzt der Kunde die Soft­ware in einem Umfang, der die er­worbenen Nutzungs­rechte qualitativ (im Hinblick auf die Art der gestat­teten Nutzung) oder quanti­tativ (im Hinblick auf die Anzahl der er­worbenen Lizenzen) über­schreitet, so wird er unver­züglich die zur er­laubten Nutzung not­wendigen Nutzungs­rechte erwerben. Unterlässt er dies, so wird mpunkt die ihr zu­stehenden Rechte geltend machen. 

2.10    Das Eigen­tum an geliefer­ten Sachen und die Rechte nach Ziffer IV § 2 gehen erst mit voll­ständiger Be­zahlung der vertrags­gemäßen Ver­gütung auf den Kunden über. Zuvor hat er nur ein vor­läufiges, nur schuld­recht­liches und wider­rufbares Nutzungs­recht.

§ 3    Leistungsänderungen

3.1    Der Kunde kann schrift­lich Änderungs­wünsche im Hin­blick auf die Aufgaben­stellung mpunkt mit­teilen. mpunkt wird die ge­wünschten Änder­ungen unver­züglich dahin­gehend prüfen, ob und zu welchen Bedin­gungen die Änderung durch­führbar ist. Für die Prüfung der Än­derung kann mpunkt eine Ver­gütung insoweit ver­langen, als mpunkt den Kunden schrift­lich auf die hier­durch ent­stehen­den Kosten zuvor hin­gewiesen und der Kunde darauf­hin den Prüfungs­auftrag schrift­lich erteilt hat.

3.2    Soweit sich nach der vor­genannten unter Ziffer IV § 3 Abs. 1 durch­zuführen­den Prüfung Änderungs­wünsche oder Weisungen des Kunden oder andere von Kunden zu vertre­tende Umstände auf die Vertrags­bedin­gungen aus­wirken, ins­besondere zu einem erhöhten Arbeits­aufwand führen, wird der Kunde dies mpunkt unver­züglich schrift­lich mit­teilen. Die Vertrags­partner werden sich dann über eine ange­messene Anpas­sung der Ver­gütung sowie der Fertig­stellungs­termine ver­ständigen. Unter­bleibt die unver­zügliche Mit­teilung, so kann mpunkt keine An­passung der Ver­gütung bzw. der Fertig­stellungs­termine bean­spruchen. 

§ 4    Abnahme

4.1    Der Kunde ist ver­pflichtet das Werk durch Er­klärung in Text­form (§ 126 b BGB) abzu­nehmen, sofern dieses den vertrag­lichen Anforder­ungen ent­spricht. Teilab­nahmen finden grund­sätzlich nicht statt.

4.2    Der Kunde kann das Werk auch konklu­dent ab­nehmen, wenn den Gesamt­umständen zu ent­nehmen ist, dass der Kunde die Leistung als im Wesent­lichen vertrags­gerecht akzeptiert. Zu solchen Um­ständen, welche in die Gesamt­schau mit ein­fließen können, zählen ins­besondere die Ingebrauch­nahme des Werkes sowie die vor­behalt­lose Beglei­chung der von mpunkt ge­stellten Schluss­rechnung.

4.3    Das Werk gilt auch dann als ab­genommen, wenn mpunkt den Kunden- unter Setzung einer ange­messenen Frist - zur Ab­nahme aufge­fordert und der Kunde die Ab­nahme nicht inner­halb dieser Frist unter An­gabe mindestens eines Mangels ver­weigert hat. Ange­messen ist die Frist dann, wenn dem Kunden aus­reichend Zeit einge­räumt wurde, das Werk darauf­hin zu prüfen, ob es vertrags­gerecht herge­stellt bzw. ohne wesent­liche Mängel ist. Eine von mpunkt im Einzel­fall zu kurz be­messene Frist setzt den Lauf einer ange­messenen Frist in Gang.

4.4    Ist die Leistung nicht vertrags­gemäß und ver­weigert der Kunde deshalb zu Recht die Ab­nahme oder erfolgt eine Ab­nahme unter Vorbe­halt der Beseiti­gung von zu benen­nender Mängel, so ist der mpunkt ver­pflichtet, jeweils unver­züglich eine vertrags­gemäße Leistung zu er­bringen und die Mängel zu beseitigen, die voraus­sichtliche Dauer der Mängel­beseitigung mitzu­teilen und nach Ab­schluss der Nach­arbeiten die Mängel­beseiti­gung anzu­zeigen.

4.5    Die Parteien können ein­vernehm­lich und in Text­form Teil­abnahmen verein­baren. Die recht­liche Wirkung der Teilab­nahme beschränkt sich auf die Fällig­keit von Zahl­ungen gemäß Projekt­fortschritt.

V. Besonderer Teil: Webhosting

§ 1    Vertragsgegenstand

1.1    Soweit der Kunde mpunkt nach Maß­gabe dieser AGB abzu­schließen­den Vertrages mit Web­hosting-Leist­ungen beauftragt, ist Vertrags­gegen­stand die Erbring­ung von Leistungen zur Zugäng­lich­machung von In­halten über das Inter­net. Hierzu stellt mpunkt dem Kunden System­ressourcen auf einem virt­uellen Server zur Ver­fügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte gemäß der im Einzel­fall zwischen den Parteien verein­barten technischen Spezi­fikationen, die Vertrags­bestand­teil sind, ablegen.

1.2    Auf dem Server werden die In­halte unter der vom Kunden zur Ver­fügung zu stellen­den Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereit­gehalten. Die Leist­ungen von mpunkt bei der Über­mittlung von Daten be­schränken sich allein auf die Daten­kommuni­kation zwischen dem von mpunkt be­triebenen Übergabe­punkt des eigenen Daten­kommuni­kations­netzes an das Internet und dem für den Kunden bereit­gestellten Server. Eine Einfluss­nahme auf den Daten­verkehr außerhalb des eigenen Kom­munikations­netzes ist mpunkt nicht möglich. Eine erfolg­reiche Weiter­leitung von Infor­mationen von oder zu dem die Inhalte ab­fragenden Rechner ist daher inso­weit nicht ge­schuldet.

1.3    mpunkt erbringt die vor­genannten Leist­ungen mit einer Gesamt­verfüg­bar­keit von 98 %. Die Verfüg­barkeit berechnet sich auf der Grund­lage der im Vertrags­zeit­raum auf den je­weiligen Kalender­monat ent­fallenden Zeit abzüglich der nach­folgend definierten War­tungs­zeiten. mpunkt ist berechtigt, in ange­messenem Umfang Wartungs­arbeiten durch­zuführen. Während der Wartungs­arbeiten stehen die vor­genannten Leistungen nicht zur Ver­fügung.

1.4    Die Inhalte des für den Kunden bestim­mten Speicher­platzes werden von mpunkt arbeits­täglich ge­sichert. Die Daten­sicherung erfolgt rollier­end in der Weise, dass die für einen Wochen­tag ge­sicherten Daten bei der für den nach­folgen­den gleichen Wochen­tag erfolgenden Daten­sicherung über­schrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchent­liche Daten­sicherung, bei der die Daten eben­falls rollierend nach Ablauf von 4 Wochen über­schrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Server­inhalt und umfasst unter Um­ständen auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Heraus­gabe eines der Sicherungs­medien, sondern ledig­lich auf Rück­über­tragung der ge­sicherten Inhalte auf den Server.

1.5    mpunkt ist berechtigt, die zur Erbring­ung der Leist­ungen ein­gesetzte Hard- und Soft­ware an den je­weiligen Stand der Technik anzu­passen. Ergeben sich auf­grund einer solchen An­passung zusätz­liche Anforder­ungen an die vom Kunden auf dem Server abge­legten Inhalte, um das Er­bringen der Leist­ungen von mpunkt zu gewähr­leisten, so wird mpunkt dem Kunden diese zusätz­lichen Anforder­ungen mitteilen. Der Kunde wird unver­züglich nach Zugang der Mit­teilung darüber ent­scheiden, ob die zusätz­lichen Anforder­ungen erfüllt werden sollen und bis wann dies ge­schehen wird. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens 2 Wochen vor dem Um­stellungs­zeit­punkt, dass er seine In­halte recht­zeitig zur Um­stellung, d.h. spätestens 7 Werktage vor dem Umstellungs­zeitpunkt, an die zu­sätzlichen Anfor­derungen an­passen wird, hat mpunkt das Recht, das Vertrags­verhältnis mit Wirkung zum Um­stellungs­zeit­punkt zu kündigen.

1.6    Hat mpunkt dem Kunden statische IP-Adressen zur Ver­fügung gestellt, kann mpunkt die dem Kunden zuge­wiesenen IP-Adressen ändern, wenn dies aus technischen oder recht­lichen Gründen erforder­lich werden sollte. Der Kunde wird unver­züglich über die anste­hende Änderung informiert.

§ 2    Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1    Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Ver­fügung gestellten Speicher­platz keine rechts­widrigen, die Gesetze, behörd­lichen Auf­lagen oder Rechte Dritter ver­letzen­den Inhalte abzu­legen. Er wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet­-Adresse, unter der die Inhalte über das Internet abge­fragt werden können, eben­falls nicht Gesetze, behörd­liche Auf­lagen oder Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird ferner darauf achten, dass von ihm instal­lierte Programme, Skripte oder Ähn­liches den Betrieb des Servers oder des Kom­munikations­netzes von mpunkt oder die Sicher­heit und Integ­rität anderer auf den Servern von mpunkt ab­gelegten Daten nicht gefährden. Der Kunde stellt mpunkt von jeg­licher Inanspruch­nahme durch Dritte ein­schließ­lich der durch die Inan­spruch­nahme aus­gelösten Kosten frei.

2.2    Im Falle eines unmittel­bar drohenden oder ein­getretenen Ver­stoßes gegen die vorste­henden Ver­pflichtungen sowie bei der Geltend­machung nicht offen­sicht­lich unbegrün­deter An­sprüche Dritter gegen mpunkt auf Unter­lassen der voll­ständigen oder teil­weisen Dar­bietung der auf dem Server abge­legten Inhalte über das Internet ist mpunkt berech­tigt, unter Berück­sichtigung auch der be­rechtigten Inter­essen des Kunden die An­bindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teil­weise mit sofortiger Wirkung vorüber­gehend einzu­stellen. mpunkt wird den Kunden über diese Maß­nahme unver­züglich infor­mieren.

2.3    Gefährden oder be­ein­trächtigen vom Kunden instal­lierte Programme, Skripte oder Ähn­liches den Betrieb des Servers oder des Kom­munikations­netzes von mpunkt oder die Sicher­heit und Inte­grität anderer auf den Servern von mpunkt abge­legter Daten, so kann mpunkt diese Programme, Skripte etc. deakti­vieren oder dein­stallieren. Falls die Be­seitigung der Gefähr­dung oder Beein­trächtigung dies erfordert, ist mpunkt auch be­rechtigt, die Anbin­dung der auf dem Server abge­legten Inhalte an das Internet zu unter­brechen. mpunkt wird den Kunden über diese Maß­nahme unver­züglich infor­mieren.

2.4    Für den Zu­griff auf den für den Kunden be­stimmten Speicher­platz erhält der Kunde eine Benutzer­kennung und ein ver­änder­bares Pass­wort. Der Kunde ist ver­pflichtet, das Passwort in regel­mäßigen Ab­ständen, mindes­tens jedoch einmal jährlich, zu ändern. Das Pass­wort muss eine Mindest­länge von 8 Zeichen auf­weisen und mindes­tens einen Buch­staben, eine Ziffer sowie ein Sonder­zeichen ent­halten. Der Kunde darf das Pass­wort nur an solche Personen weiter­geben, die von ihm be­rechtigt wurden, auf den Speicher­platz Zu­griff zu nehmen. Wird das Pass­wort dreimal in Folge unrichtig einge­geben, so wird der Zugriff auf den Speicher­platz zum Schutz vor Miss­bräuchen gesperrt. Der Kunde wird hierüber informiert. Er erhält dann vom mpunkt ein neues Pass­wort zu­geteilt. mpunkt ist in diesem Fall be­rechtigt, nicht nur das Pass­wort, sondern auch die Be­nutzer­kennung neu zu vergeben.

2.5    Die von dem Kunden auf dem für ihn be­stimmten Speicher­platz ab­gelegten Inhalte können urheber- und daten­schutz­rechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt mpunkt das Recht ein, die von ihm auf dem Server ab­gelegten Inhalte bei Ab­fragen über das Inter­net zugäng­lich machen zu dürfen, ins­besondere sie hierzu zu verviel­fältigen und zu über­mitteln sowie sie zum Zwecke der Daten­sicherung verviel­fältigen zu können. Der Kunde prüft in eigener Verant­wortung, ob die Nutzung personen­bezogener Daten durch ihn daten­schutz­rechtlichen Anforder­ungen genügt.

§ 3    Vergütung

3.1    Die Vergütung der von mpunkt er­brachten Leistungen richtet sich nach der im Zeit­punkt des Vertrags­schlusses gültigen Preis­liste.

3.2    mpunkt ist berechtigt, die den Leistungen zu­grunde liegende Preis­liste zu ändern. mpunkt wird den Kunden über Änder­ungen in der Preis­liste spätestens 2 Wochen vor Inkraft­treten der Änder­ungen in Text­form infor­mieren. Ist der Kunde mit der Änderung der Preis­liste nicht einver­standen, so kann er dieses Vertrags­verhältnis außer­ordent­lich zum Zeit­punkt des beab­sichtigten Wirksam­werdens der Änderung der Preis­liste kündigen. Die Kündi­gung bedarf der Text­form. Kündigt der Kunde das Vertrags­verhältnis zum Zeit­punkt des Wirksam­werdens der Preis­änder­ung nicht, so gilt die Preis­änderung als von ihm ge­nehmigt. mpunkt wird den Kunden mit der Mit­teilung der Preis­änder­ung auf die vor­gesehene Be­deutung seines Verhaltens besonders hin­weisen.

3.3    Die Erbringung der Leistungen durch mpunkt ist daran gebunden, dass der Kunde seinen Zahlungs­verpflichtungen recht­zeitig nach­kommt. Kommt der Kunde für zwei auf­einanderfolgende Monate mit der Ent­richtung eines nicht uner­heblichen Teils der ge­schuldeten Ver­gütung in Verzug, so kann mpunkt das Vertrags­verhältnis aus wichtigem Grund ohne Ein­haltung einer Kündigungs­frist kündigen.

§ 4    Vertragslaufzeit

4.1    Das Vertrags­verhältnis zwischen mpunkt und dem Kunden läuft unbe­fristet und kann nach Ablauf eines Jahres jeder­zeit schrift­lich mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalender­quartals gekün­digt werden.

4.2    Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4.3    Nach Beendigung des Vertrags­verhält­nisses stellt mpunkt dem Kunden die auf dem für den Kunden bestimmten Speicher­platz abge­legten Inhalte auf einem Daten­träger oder per Daten­fern­übertragung für einen Zeit­raum von 2 Wochen zum Ab­ruf zur Ver­fügung. Etwaige Zurück­behaltungs­rechte von mpunkt bleiben unberührt.

VI. Webseiten

§ 1    Vertragsgegenstand

1.1    Soweit der Kunde von mpunkt auf Grund­lage dieser AGB abzu­schließ­enden Vertrages Web­seiten erstellen lässt, ist Vertrags­gegen­stand die Ent­wicklung eines Kon­zepts für eine Website des Kunden durch mpunkt sowie die Er­stellung dieser Web­site ein­schließ­lich der ent­sprechen­den Dokumen­tation.

1.2    mpunkt wird im Auftrag und im Namen des Kunden für die Ein­stellung der Website in das World Wide Web, für die Abruf­barkeit der Website über das Internet sowie die Auf­find­barkeit in Such­maschinen Sorge tragen. Soweit gesondert zwischen den Parteien vereinbart, wird mpunkt den Kunden auf Wunsch bei der Be­auf­tragung der Bereitstel­lung von Speicher­platz für die Web­site (Hosting) sowie der Beschaf­fung einer Internet-­Domain unter­stützen.

1.3    Ergänzend finden die §§ 631 ff. BGB Anwendung.

§ 2    Projektphasen

2.1    Die Ent­wicklung und Er­stellung einer Web­site durch mpunkt erfordert eine inten­sive Zusammen­arbeit zwischen den Vertrags­partnern. Im Inter­esse eines struk­turierten Projekt­ablaufs wird verein­bart, dass die Ent­wicklung und Er­stel­lung der vertrags­gegen­ständlichen Web­site in fünf Phasen nach Maß­gabe der nach­folgen­den Absätze 2 bis 6 erfolgt.

2.2     Anforderungs­katalog: mpunkt erarbeitet zunächst einen An­forderungs­katalog für die Web­site. Grund­lage sind die Vor­gaben des Kunden hinsicht­lich des Um­fangs, der Funk­tionalität und der Struktur der Web­site unter Berück­sichtigung der Ziel­gruppen, die durch die Web­site an­gesprochen werden sollen. Bei der Ent­wicklung und Konkre­tisierung der Vor­gaben des Kunden wird mpunkt den Kunden in ange­messener Weise unter­stützen. Der Anforderungs­katalog soll sowohl die Anforder­ungen an die grafische Ge­staltung der Website als auch die für die Soft­ware­programmierung geltenden Anforder­ungen in an­gemes­senem Umfang fest­schreiben.

2.3    Konzept­phase: Auf der Basis des Anforderungs­kataloges erarbeitet mpunkt ein Konzept für die Struktur der Web­site. Zu dieser Struktur gehören ein Ver­zeichnis über die hierar­chische Gliederung der einzelnen Seiten (Struktur­baum), die Fest­legung eines etwaigen Frame­konzepts, die Platzierung von Hyper­links und die Ein­bindung von E-Mail-Fenstern, Werbe­bannern, Ani­mationen, Social-­Media Links sowie ggf. von Fotos, Logos, Grafiken, Videos und anderen An­wendungen. Ferner ist die Auswahl der techni­schen Grund­lagen der Web­site festzu­legen, d.h. zum Beispiel die Wahl eines Content­-Management-Tools, von Gestaltungs­templates oder Standard­lösungen.

2.4    Entwurfs­phase: Auf der Basis des mit dem Kunden abge­stimmten Konzepts erstellt mpunkt eine Grund­version der Web­site. Die Grund­version muss die Struktur der Web­site er­kennen lassen, alle wesent­lichen ge­stalteri­schen Merk­male beinhalten und die not­wendigen Grund­funk­tionali­täten auf­weisen. Zu den not­wendigen Grund­funktio­nalitäten gehören ins­besondere die Funktions­tüchtigkeit der Hyper­links, die die einzelnen Web­sites verbinden, die Um­setzung eines Frame­konzepts und die Ein­bindung von E-Mail-­Fenstern, Werbe­bannern und ggf. ge­wünschten Ani­mationen.

2.5    Fertig­stellungs­phase: Auf der Basis der mit dem Kunden ab­gestimmten Grund­version der Web­site stellt mpunkt die Web­site in gebrauchs­tauglicher Form fertig.

2.6    Pflege­phase: Nach der Fertig­stellung der Web­site und der Ein­stellung der Web­site in das World Wide Web wird mpunkt die Web­site nach den Vor­gaben des Kunden und in Ab­stimmung mit dem Kunden laufend aktua­lisieren und warten, sofern der Kunde hier­zu mit mpunkt einen ge­sonderten Web-­Pflegevertrag ab­schließt.

§ 3    Beratung des Kunden

3.1    mpunkt verpflichtet sich, den Kunden sowohl über die ge­stalteri­schen Möglich­keiten als auch über die mög­lichen Funktio­nalitäten der Web­site nach dem aktu­ellen Stand der Technik zu beraten. Bei der Be­ratung wird mpunkt berück­sichtigen, welche Ziel­gruppen durch die Web­site an­gesprochen werden sollen und welche Zwecke der Kunde mit der Web­site ins­gesamt ver­folgt. Über Vor- und Nach­teile einzelner ge­stalte­rischer und funk­tionaler Merk­male wird mpunkt den Kunden ebenso unter­richten wie über all­gemeine Er­kenntnisse, die mpunkt von den Ge­wohn­heiten und Be­dürf­nissen von Internet­nutzern sowie Nutzern der mobilen Dienste – z.B. im Hin­blick auf Lade­zeiten sowie auf die Ge­wichtung von Texten und gra­fischen Ele­menten – hat.

3.2    Branchen­spezifische Ken­ntnisse werden von mpunkt nicht erwartet. mpunkt ist insbe­sondere nicht ver­pflichtet, durch Er­hebungen, Unter­suchun­gen oder andere Mittel der Markt­forschung spezi­fische Er­kenntnisse über die Ge­wohn­heiten und das Nutzer­verhalten von Per­sonen zu ge­winnen, die zu den Zielgruppen der Website zählen.

3.3    mpunkt schuldet keine Be­ratung des Kunden zu Rechts­fragen, auch nicht zum Erfor­dernis und In­halten von Im­pressum oder Daten­schutz­hinweisen.

§ 4    Gestalterische Leistungen

4.1    Sofern nicht im Einzel­fall etwas anderes verein­bart ist, schuldet mpunkt die Aus­arbeitung oder Aus­wahl (als Lizenz­produkt/Template) von einem Vor­schlag für die graf­ische Ge­staltung der Web­site zu erar­beiten oder als Lizenz­produkte (Templates) auszu­wählen. Dabei wird mpunkt – soweit vom Kunden erwünscht – Vor­gaben berück­sichtigen, die sich aus dem Cor­porate Design des Kunden er­geben.

4.2    mpunkt wird für eine ange­messene gestalte­rische Qualität der Web­site Sorge tragen und dabei – im Rahmen der Vor­gaben des Kunden – aktuelle Er­kenntnisse über Ge­wohn­heiten, Trends und Ent­wick­lungen im Bereich des Web­designs, aber auch im Be­reich der all­gemeinen Gebrauchs­grafik berück­sichtigen.

§ 5    Softwareprogrammierung

5.1    mpunkt ver­pflichtet sich zur Pro­grammierung von Soft­ware, die sowohl die im Einzel­nen verein­barten Funktio­nalitäten als auch die mit dem Kunden abge­stimmte grafische Ge­staltung umsetzt. mpunkt wird Pro­grammier­sprachen und -techniken verwenden, die dem jeweils aktuellen Stand der Technik ent­sprechen und soweit möglich Standard­lösungen zum Ein­satz bringen.

5.2    mpunkt wird mit dem Kunden die Bild­schirm­aufl­ösung sowie die Internet-Browser sowie mobilen An­wendungen ab­stimmen, auf die die Web­site zu opt­imieren ist.

§ 6    Inhalte

6.1    Der Kunde stellt mpunkt die in die Web­site einzu­binden­den In­halte zur Ver­fügung. Für die Her­stellung der In­halte ist allein der Kunde verant­wortlich. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden zur Ver­fügung ge­stellten Inhalte für die mit der Web­site verf­olgten Zwecke eignen oder ob diese Inhalte gegen Rechte Dritter ver­stoßen, ist mpunkt nicht ver­pflichtet. Nur bei offen­kundigen Fehlern ist mpunkt ver­pflichtet, den Kunden auf Mängel der In­halte hinzu­weisen.

6.2    Zu den vom Kunden bereitzu­stellenden In­halten gehören ins­besondere die in die Web­site einzu­bindenden Texte, Bilder, Logos, Tabellen, Grafiken und Videos.  mpunkt wird mit dem Kunden spätes­tens vor Ab­schluss der Konzept­phase ab­stimmen, in welcher Form der Kunde mpunkt die einzu­bindenden In­halte zur Ver­fügung stellt. Abzu­stimmen ist, ob die Bereit­stellung der Inhalte durch den Kunden in digitaler, gedruckter oder anderer Form erfolgt. Sofern eine Über­lassung von In­halten an den Kunden in digi­taler Form vereinbart wird, ist auch das jeweils zu ver­wendende Datei­format abzu­stimmen.

6.3     Dem Kunden obliegt die Über­prüfung der Rechts­konformität der von ihm ge­lieferten Inhalte und die Kontrolle der Über­einstimmung der Web­seite insgesamt mit geltenden Rechts­vorschriften, ins­besondere in Bezug auf Im­pressum und Daten­schutz­hinweisen.

§ 7    Abnahme

7.1    Der Kunde ist ver­pflichtet die folgen­den Teil­leistungen durch Er­klärung in Text­form (§ 126 b BGB) abzu­nehmen, sofern diese den vertrag­lichen Anfor­derungen entsprechen:

•    Anforderungskatalog (§ 3 Abs. 2 dieser AGB);
•    Konzept (§ 3 Abs. 3 dieser AGB);
•    Grundversion der Website (§ 3 Abs. 4 dieser AGB);
•    Website (§ 3 Abs. 5 dieser AGB).

7.2    mpunkt wird dem Kunden die je­weiligen Arbeits­ergeb­nisse mit der Auf­forderung bereit stellen, diese in ange­messener Zeit zu prüfen und die Ab­nahme zu erklären.

7.3    Der Kunde kann die je­weiligen Arbeits­ergebnisse auch konklu­dent ab­nehmen, wenn den Gesamt­umständen zu ent­nehmen ist, dass der Kunde die jeweilige Leistung als im Wesent­lichen vertrags­gerecht akzeptiert. Zu solchen Um­ständen, welche in die Ge­samt­schau mit ein­fließen können, zählen ins­besondere die Ingebrauch­nahme des Werkes sowie die vor­behalt­lose Be­gleichung der von mpunkt gestellten Schluss­rechnung.

7.4    Die je­weiligen Arbeits­ergebnisse gelten auch dann als ab­genommen, wenn mpunkt den Kunden- unter Setzung einer ange­messenen Frist - zur Abnahme aufge­fordert und der Kunde die Ab­nahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels ver­weigert hat. Ange­messen ist die Frist dann, wenn dem Kunden aus­reichend Zeit einge­räumt ist, das Werk daraufhin zu prüfen, ob es vertrags­gerecht her­gestellt bzw. ohne wesentl­iche Mängel ist. Sofern die von mpunkt gesetzte Frist zu kurz be­messen, wird diese durch eine ange­messene Frist im Einzel­fall ersetzt.

§ 8    Mitwirkungspflicht des Kunden

8.1    Der Kunde ist auch im Übrigen im Rahmen des Zu­mut­baren zur ange­messenen Mit­wirkung bei der Ent­wicklung, Her­stellung und Opti­mierung der vertrags­gegen­ständlichen Web­site ver­pflichtet. Der Kunde ist ins­besondere auch zur Bereit­stellung der für die Ent­wicklung, Her­stellung und Pflege der Web­site erforder­licher Informationen ver­pflichtet.

8.2    Soweit Test­läufe oder Ab­nahmetests, Präsen­tationen oder andere Zusammen­künfte not­wendig oder zweck­mäßig werden, wird der Kunde sach­kundige Mit­arbeiter zur Teil­nahme an den Zusammen­künften ab­stellen, die bevoll­mächtigt sind, alle not­wendigen oder zweck­mäßigen Ent­scheidungen zu treffen.

8.3    Sofern mpunkt dem Kunden Vor­schläge, Entwürfe, Test­versionen oder ähnliches zur Ver­fügung stellt, wird der Kunde im Rahmen des Zu­mut­baren eine schnelle und sorg­fältige Prüfung vor­nehmen. Bean­standungen und Änderungs­wünsche wird der Kunde mpunkt jeweils unver­züglich mit möglichst genauer Be­schreibung des Fehlers/des Än­derungs­wunsches mit­teilen.

8.4     Der Kunde wird mpunkt spätestens unver­züglich nach Ab­schluss der Ent­wurfs­phase die Titel der einzelnen Seiten der Web­site, einige Schlüssel­worte zu den einzelnen Seiten und jeweils eine Be­schreibung der einzelnen Seiten zur Ver­fügung stellen (Titels, Keywords, Descriptions), damit mpunkt die Titel, Schlüssel­worte und Be­schreib­ungen mittels Metat­ags ggf. in den Quell­code inte­grieren kann.

8.5    Soweit notwendig wird der Kunde mpunkt folgende Zugangs­daten und Kontakt­daten für die Dauer der Zu­sammen­arbeit über­lassen und Änderungen an den Zu­gängen mpunkt unver­züglich mitzu­teilen:

  • Administratorzugang zu allen Installationen
  • FTP-Zugangsdaten
  • KIIS Zugangsdaten
  • Domainverwaltungsdaten
  • Daten des Hostproviders

§ 9    Vergütung

9.1    Die Vergütung der von mpunkt erbrachten Leistungen richtet sich nach der im Zeit­punkt des Vertrags­schlusses gültigen Preis­liste. Soweit nicht ge­sondert etwas Ab­weich­endes zwischen den Parteien verein­bart ist, wird die Tätig­keit von mpunkt nach Zeit­aufwand zu dem jeweils im Zeit­punkt des Vertrags­schlusses gültigen Stunden­honorars zu­züglich gesetz­licher Um­satz­steuer pro Stunde ver­güten. Der Zeit­aufwand wird in Zeit­einheiten von ange­fangenen 0,25 Stunden (15 Minuten) abgerechnet. mpunkt ist zu einer zeit­nahen und über­sicht­lichen Zeit­erfassung ver­pflichtet.

9.2    Soweit die Parteien im Einzel­fall vorab keine ander­weitige Regelung treffen, ist  mpunkt lediglich ber­echtigt, dem Kunden Reise­spesen gesondert in Rechnung zu stellen. Im Üb­rigen besteht kein Anspruch auf ge­sonderten Auslagen­ersatz. Reise­spesen wird mpunkt in Höhe ange­messener und nach­gewiesener Reise- und Übernachtungs­kosten in Rechnung stellen. Bei der Nutzung von PKW erfolgt eine Ab­rechnung auf der Grund­lage der steuer­recht­lichen Ent­fernungs­pauschale. Der Anspruch auf Ersatz von Reise­spesen besteht im Übrigen nur, wenn die Ent­fernung zwischen dem Sitz von mpunkt und dem Ziel­ort mindestens 50 km beträgt.

9.3    mpunkt ist berechtigt, dem Kunden in ange­messenen zeitlichen Ab­ständen Ab­schlags­zahl­ungen in Re­chnung zu stellen. Die Höhe der Ab­schlags­zahlungen richtet sich nach dem Wert der je­weils bereits er­brachten Leistungen von mpunkt. Stunden­ver­gütungen wird mpunkt dem Kunden jeweils 14-tägig in Rechnung stellen. Sämtliche Rech­nungen sind in­nerhalb von zehn Werk­tagen nach deren Ein­gang bei dem Kunden zur Zahlung fällig.

9.4    mpunkt ist berechtigt, die den Leist­ungen zugrunde liegende Preis­liste zu ändern. mpunkt wird den Kunden über Änder­ungen in der Preis­liste spätestens 2 Wochen vor Inkraft­treten der Änder­ungen in Text­form infor­mieren. Ist der Kunde mit der Änderung der Preis­liste nicht ein­ver­standen, so kann er dieses Vertrags­verhältnis außer­ordentlich zum Zeit­punkt des beab­sichtigten Wirksam­werdens der Änderung der Preis­liste kündigen. Die Kündi­gung bedarf der Text­form. Kündigt der Kunde das Vertrags­verhältnis zum Zeit­punkt des Wirksam­werdens der Preis­änderung nicht, so gilt die Preis­änderung als von ihm ge­nehmigt. mpunkt wird den Kunden mit der Mit­teilung der Preis­änderung auf die vor­gesehene Be­deutung seines Ver­haltens be­sonders hin­weisen.

§ 10    Nutzungsrechte

10.1    Soweit nicht ge­sondert etwas Ab­weichen­des vereinbart ist, erhält der Kunde an von mpunkt zu erbring­enden Arbeits­ergeb­nissen ein nicht aus­schließ­liches, zeitlich unbe­schränktes Recht zur Nutzung dieser Arbeits­ergeb­nisse für eigene Zwecke. mpunkt räumt dem Kunden die für die bestimmungs­gemäße Ver­wendung not­wendigen Befug­nisse als einfaches Nutzungs­recht ein. Bis zur voll­ständigen Be­zahlung der für die Leis­tung von mpunkt ge­schuldeten Ver­gütung wird eine Ver­wendung nur auf Wider­ruf gestattet.

10.2    An ge­eigneten Stellen werden in die Web­site Hin­weise auf die Urheber­stellung von mpunkt aufge­nommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hin­weise ohne die Zu­stimmung von mpunkt zu entf­ernen.